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16. September 2008

Daniela Asmussen / Michael Skowronek

Antrag Schulspeisung

Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde

 

 


An den
Herrn Kreispräsidenten

Lutz Clefsen

Kaiserstraße 8

24768 Rendsburg

 

 

 

                                                                                              

 

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 29.09.2008

zu TOP 7

 

 

Das Sozialministerium und die Landespastorin Petra Thobaben starteten am 05. März 2008 die Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in den Kreisen Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Flensburg.  Ziel des Projektes ist es, bedürftigen Kindern durch einen Kinderhilfsfonds die Teilnahme an Mittagstischen in Kitas zu ermöglichen.

 

 

Diese Initiative bedarf der zielgerichteten Unterstützung und Ergänzung auf den Schulbereich.

 

 

Der Kreistag möge daher beraten und beschließen:

 

Der Kreistag begrüßt die Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ und unterstützt selbige mit folgendem Projekt:

 

Es werden je drei Pilotprojekte an geeigneten Kindertagesstätten und geeigneten Regel-  bzw. Ganztagsschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde ergänzend durchgeführt.

 

Mit den Zielen:

 

1.     Bedarfsanalyse

2.     Akzeptanzanalyse

3.     Gesundheitsanalyse

4.     Kosten-Nutzenanalyse

 

 

 

 

 

Projektarten:

 

1.     Keine eigene Küche. Das Essen wird über externe Unternehmen angeliefert.

Unteres (ca. 1, 36 EUR), mittleres und gehobenes Preissegment im zeitlichen Versatz.

 

2.      Eigene Küche. Das Essen wird über externe Unternehmen (Kantinenbetreiber) in den KiTas bzw. Schulen vor Ort zubereitet.

Abwechslungsreiche „Normalkost“ in allen Preissegmenten.

 

3.     Eigene Küche. Das Essen wird über eigenes Personal zubereitet.

Abwechslungsreiche „Vollwertkost“ , „Bio-Kost“ im gehobenen Preissegment (ca. 2,80 EUR)

 

Eckpunkte:

 

1.     Die KiTa- bzw. Schulspeisung wird über Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten kostendeckend finanziert.

 

2.     Die Kostenbeiträge sind Pflichtbeiträge

 

3.     Bei der Berechnung der Kostenbeiträge ist von einer  ca. 85%igen Auslastung auszugehen.

 

4.     Für Bedürftige ist eine Sozialstaffel mit reduzierten Kostenbeiträgen bis hin zur Kostenbefreiung festzulegen. Die Refinanzierung erfolgt über die festgelegte  Auslastungsquote und über noch zu verhandelnden Bezuschussungen (Land, Kreis, Städte und Gemeinden sowie Krankenkassen).

 

 

 

Begründung:

 

„Die Ernährung ist nicht das Höchste im Leben, aber sie ist der Nährboden, auf dem das Höchste gedeihen oder verderben kann.“
Dr. Max Bircher-Benner (1867-1939), Arzt und Ernährungswissenschaftler

Für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine gesunde Ernährung ebenso wichtig wie eine gute Bildung. Wir erleben eine immer dicker werdende Gesellschaft und viele ernährungs- und umweltbedingte Krankheiten. Unsere Kinder benötigen dringend Orientierung. KiTa und Schule kann diesen Anspruch erfüllen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig Konzepte zur Bewältigung dieser Probleme

zu entwickeln und umzusetzen. Dem Kreis steht es gut an, sich dieser Aufgabe in Zusammenarbeit mit der Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ richtungweisend zu widmen. 

 

 

 Aspekte der Gesundheit und Ernährung:


Nicht nur so genannte Risikogruppen wie Hartz VI-Empfänger und Geringverdiener, sondern auch immer mehr Kinder aus Familien mit einem sozial gesicherten Hintergrund ernähren sich nicht ausgewogen.

Die gesundheitlichen Folgen von defizitärer Ernährung sind allgemein bekannt:
Neben Adepositas und der damit verbundenen hohen Prävalenz von Diabetes Typ II, Bluthochdruck und KHK (metabolisches Syndrom) leiden die Kinder und Jugendlichen häufig unter einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems, Nervosität, Schlafstörungen, Kreislaufproblemen und Konzentrationsstörungen.
Diese körperlichen Beeinträchtigungen führen somit zwangsweise auch zu einem Leistungsabbau in der Denk- und Aufnahmefähigkeit der Schüler.

Durch eine ausgewogene Ernährung in Verbindung mit ausreichender Bewegung (Schulsport) wird somit die Vorraussetzung zur Leistungsfähigkeit aller Schüler verbessert.

Des Weiteren ist bewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die ein vernünftiges Essverhalten erlernt haben, auch als Erwachsene weniger unter Übergewicht leiden und somit auch ein geringeres Risiko zu Herz/Kreislauferkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates zeigen.

Damit wäre ein weiterer Effekt ein Absenken der krankheitsbedingten Folgekosten.
Diese Kostenabsenkung wird bei einem Projekt wie diesem allerdings nicht messbar sein, da eine Nachhaltigkeit durch den begrenzten Zeitraum nicht gegeben ist.

 

 

Zu den Zielen:

 

Bedarfsanalyse: In dem Vorrangegangenem ist der grundsätzliche Bedarf mehr

als nur festgestellt worden, es geht hier vielmehr darum festzustellen welcher Bedarf besteht.

Akzeptanzanalyse: Es gilt festzustellen welche Akzeptanzen in den unterschiedlichen Projektarten bei Erziehungsberechtigten und Kindern erreicht werden.

Gesundheitsanalyse:  Dies wird sicherlich der schwierigste und langwierigste Analysebereich werden. Dennoch muss er unter fachkundiger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt durchgeführt werden um eine ordnungsgemäße Kosten-Nutzenanalyse erstellen zu können.

Kosten-Nutzenanalyse: Da die Krankenkassen mit einer erheblichen Kosteneinsparung rechnen dürfen, ist hier auch eine Kostenbeteiligung anzustreben.

Es sollte im Vorfeld eine Prognose über definierte Zeitabstände erstellt werden und

diese als Controlling-Instrument genutzt werden.

 

Zu den Projektarten:

 

Grundsätzlich sollten die Projekte KiTa und Schule wegen fehlender Vergleichbarkeit

(Größe, Altersstruktur, gruppendynamische Prozesse) von einander getrennt werden.

Nur bei definierten, qualitativ unterschiedlichen Angeboten besteht die Möglichkeit das Verbrauchsverhalten in Verbindung mit  Akzeptanz, Nutzen und den damit verbundenen Kosten zu evaluieren.

 

Zu den Eckpunkten:

 

Punkt 1.: Diese Formulierung stellt den Grundsatz dar, der gleichwohl durch die Risikoabdeckung, Anlauffinanzierung sowie Akzeptanzschwankungen durchbrochen werden kann.

Punkt 2.: Nur über Pflichtbeiträge ist die kostendeckende Projektfinanzierung zu gewährleisten. Dies ist den privaten Haushalten auch zuzumuten. Es ist in kaum einer Familie möglich, ein vergleichbares Mittagessen zu den abverlangten Preisen

selbst herzustellen (Mengenrelationen). Die Notwendigkeit einer Sozialstaffel bleibt

aber zur Zielerreichung bestehen.

Punkt 3.: Der angegebene Prozentsatz soll als Variable verstanden sein (es können je nach Gegebenheiten auch 95% zum Ansatz kommen), er dient bei einer 100%igen Kostenbeteiligung (Pflichtbeiträge) der Kompensation in der Sozialstaffel.

Punkt 4.: Die Einführung einer Sozialstaffel ist unumgänglich, weil gerade in den sozial geschwächten Haushalten, Fehlernährung aus finanziellen Erwägungen und Desinformationen (z.B. Werbung) erwächst. Zu den Bezuschussungen bitte auch die Punkte 1. Und 2. Beachten. Hier muss, im Bedarfsfall, ein eigenes Konzept erarbeitet werden.

 

 

 

 

 

Für die Fraktion DIE LINKE

 

 

 

 

 

Daniela Asmussen                       Michael Skowronek